Erschütterungen des Baugrundes bei einem Bauvorhaben können zu Schäden (z.B. Rißbildungen) an der vorhandenen Bebauung führen. Deshalb empfiehlt es sich vor Beginn der Bauphase einen Bausachverständigen zur Dokumentation der bereits vorhandenen Bauschäden zu beauftragen, um spätere, ungerechtfertigte Schadensansprüche aus-zuschließen. Durch die Zusammenarbeit mit einem Sachverständigen für Schäden an Gebäuden können wir unseren Auftraggebern nun auch diese Leistung anbieten.